Teilnahmebedingungen Scope Community Mixer Frankfurt
Teilnahmebedingungen für die Veranstaltung „Scope Community Mixer“
I. Veranstalter und Geltungsbereich
Diese Teilnahmebedingungen gelten für die Teilnahme an der Veranstaltung „Scope Community Mixer“.
Veranstalter ist:
Riege Software International GmbH
Otto-Hahn-Str. 4
40670 Meerbusch
Deutschland
nachfolgend „Veranstalter“ genannt.
Die Veranstaltung richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und juristische Personen des öffentlichen Rechts. Eine Anmeldung darf nur zu gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Zwecken erfolgen. Verbraucher sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Die zur Teilnahme an der Veranstaltung angemeldete natürliche Person wird nachfolgend „Teilnehmer“ genannt.
Erfolgt die Anmeldung durch eine andere Person oder im Namen eines Unternehmens oder einer sonstigen Organisation, versichert die anmeldende Person, zur Vornahme der Anmeldung berechtigt zu sein und die für die Anmeldung erforderlichen personenbezogenen Daten des Teilnehmers rechtmäßig an den Veranstalter übermitteln zu dürfen.
II. Anmeldung und Zustandekommen des Teilnahmevertrags
Die Anmeldung erfolgt über die Veranstaltungswebsite unter https://info.riege.com/de/scope-community-mixer-ffm-2026
Die Darstellung der Veranstaltung auf der Veranstaltungswebsite stellt kein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Teilnahmevertrags dar. Mit dem Absenden des Anmeldeformulars gibt die anmeldende Person ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Teilnahmevertrags für den angemeldeten Teilnehmer ab.
Der Teilnahmevertrag kommt erst mit der gesonderten Anmeldebestätigung durch den Veranstalter zustande. Eine automatisierte Eingangsbestätigung stellt keine Annahme des Angebots dar, sofern sie nicht ausdrücklich als Anmeldebestätigung bezeichnet ist.
Die Anzahl der verfügbaren Teilnahmeplätze ist begrenzt. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, eine Anmeldung anzunehmen. Anmeldungen können in der Reihenfolge ihres Eingangs oder anhand objektiver Auswahlkriterien angenommen werden, die sich insbesondere aus dem Zweck und der Zielgruppe der Veranstaltung ergeben.
Die Anmeldung ist personenbezogen und darf ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters nicht auf eine andere Person übertragen werden. Ist ein Teilnehmer an der Teilnahme verhindert, kann dem Veranstalter ein Ersatzteilnehmer vorgeschlagen werden. Der Veranstalter kann den vorgeschlagenen Ersatzteilnehmer aus sachlichen Gründen ablehnen, insbesondere wenn dieser nicht zur vorgesehenen Zielgruppe der Veranstaltung gehört oder nach Ziffer VIII von der Teilnahme ausgeschlossen ist.
Ist die verfügbare Teilnehmerkapazität erreicht, kann der Veranstalter eine Warteliste führen. Die Aufnahme in die Warteliste begründet keinen Anspruch auf Teilnahme.
Die bei der Anmeldung gemachten Angaben müssen vollständig und zutreffend sein. Änderungen, die für die Durchführung der Veranstaltung oder die Teilnahme erheblich sind, sind dem Veranstalter unverzüglich mitzuteilen.
III. Kostenlose Teilnahme und Aufwendungen der Teilnehmer
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos.
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, tragen die Teilnehmer beziehungsweise die anmeldenden Unternehmen oder Organisationen sämtliche im Zusammenhang mit der Teilnahme entstehenden Kosten selbst. Dies gilt insbesondere für Reise-, Übernachtungs- und Parkkosten, Verpflegungskosten außerhalb der ausdrücklich im Veranstaltungsumfang enthaltenen Leistungen sowie sonstige persönliche Aufwendungen.
IV. Absage durch den Teilnehmer
Kann ein Teilnehmer an der Veranstaltung nicht teilnehmen, soll die Anmeldung so früh wie möglich über die vom Veranstalter hierfür bereitgestellte Funktion oder über die in der Anmeldebestätigung angegebenen Kontaktdaten storniert werden.
Die Absage der Teilnahme ist für den Teilnehmer kostenlos.
Der Veranstalter kann einen freiwerdenden Teilnahmeplatz anderweitig vergeben, insbesondere an eine auf der Warteliste geführte Person.
Der Veranstalter kann Personen, die wiederholt ohne vorherige Absage nicht an bestätigten Veranstaltungen teilnehmen, von der Anmeldung zu künftigen Veranstaltungen ausschließen, sofern ein solcher Ausschluss unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände angemessen ist.
V. Programmänderungen, Verlegung und Absage durch den Veranstalter
Die Angaben zur Veranstaltung, insbesondere zum Programm, zu Referenten, Workshops, Veranstaltungszeiten, Räumen und sonstigen organisatorischen Einzelheiten, entsprechen dem Planungsstand zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung.
Der Veranstalter ist berechtigt, angemessene Änderungen am Veranstaltungsprogramm vorzunehmen, Referenten auszutauschen, die Reihenfolge oder die zeitliche Lage einzelner Programmpunkte zu ändern, Raumzuweisungen anzupassen sowie einzelne Programmpunkte oder Workshops abzusagen, sofern hierdurch der Gesamtcharakter und der Zweck der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung zu verschieben oder das Veranstaltungsformat zu ändern, insbesondere eine Präsenzveranstaltung als Online- oder Hybridveranstaltung durchzuführen, sofern hierfür ein sachlich gerechtfertigter Grund vorliegt und die Änderung für die Teilnehmer zumutbar ist.
Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung abzusagen, wenn die für eine wirtschaftlich und organisatorisch angemessene Durchführung erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Soweit dies dem Veranstalter möglich und zumutbar ist, wird eine Absage aus diesem Grund spätestens 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben.
Der Veranstalter ist ferner berechtigt, die Veranstaltung zu verschieben, an einen anderen Veranstaltungsort zu verlegen, das Veranstaltungsformat zu ändern oder die Veranstaltung abzusagen, wenn Umstände außerhalb seines zumutbaren Einflussbereichs die geplante Durchführung verhindern, wesentlich erschweren oder unzumutbar machen.
Hierzu können insbesondere behördliche Anordnungen, die Nichtverfügbarkeit des Veranstaltungsortes, Naturkatastrophen, Krieg, innere Unruhen, Terrorakte, erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit, Epidemien, Pandemien, weitreichende Verkehrsstörungen, Ausfälle der Energieversorgung, rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen oder der Ausfall wesentlicher Dienstleister gehören, sofern der Veranstalter diese Umstände nicht mit zumutbaren Maßnahmen hätte verhindern oder den betroffenen Dienstleister nicht mit zumutbarem Aufwand hätte ersetzen können.
Der Veranstalter wird die angemeldeten Teilnehmer über eine Absage, Verschiebung oder des Veranstaltungsformats so früh wie unter den jeweiligen Umständen möglich informieren. Die Benachrichtigung erfolgt unter Verwendung der bei der Anmeldung angegebenen Kontaktdaten und, soweit angemessen, zusätzlich über die Veranstaltungswebsite.
Soweit der Veranstalter nicht nach Ziffer XI haftet, werden Reise-, Übernachtungs-, Park- oder sonstige Aufwendungen, die einem Teilnehmer, einem anmeldenden Unternehmen oder einer sonstigen anmeldenden Organisation im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstanden sind, nicht erstattet. Dies gilt auch für Schäden und Aufwendungen, die infolge einer nach diesen Teilnahmebedingungen zulässigen Programmänderung, Verschiebung, Verlegung, Änderung des Veranstaltungsformats oder Absage der Veranstaltung entstehen.
VI. Einlass und Zugang zur Veranstaltung
Der Einlass ist auf Teilnehmer beschränkt, deren Anmeldung durch den Veranstalter bestätigt wurde. Der Veranstalter kann verlangen, dass der Teilnehmer die Anmeldebestätigung und einen gültigen Identitätsnachweis vorlegt.
Anmeldebestätigungen, Einlassberechtigungen, Namensschilder und Zugangscodes sind personenbezogen. Sie dürfen ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters weder auf Dritte übertragen noch Dritten zugänglich gemacht werden.
Der Veranstalter ist berechtigt, den Einlass zu verweigern, wenn
a) die Identität des Teilnehmers nicht festgestellt werden kann;
b) die bei der Anmeldung gemachten Angaben in wesentlichen Punkten unzutreffend sind;
c) der Teilnehmer die in diesen Teilnahmebedingungen festgelegten Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt; oder
d) sonstige sachliche Gründe vorliegen, die eine Verweigerung des Einlasses rechtfertigen.
Die Teilnehmer haben die geltenden Sicherheits-, Schutz- und Zugangsvorgaben sowie die angemessenen Anweisungen des Veranstalters, des Betreibers des Veranstaltungsortes und der jeweils eingesetzten Mitarbeiter zu beachten.
VII. Verhalten, Hausordnung und Ausschluss von der Veranstaltung
Die Teilnehmer haben sich so zu verhalten, dass die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung nicht beeinträchtigt wird. Den Teilnehmern ist es insbesondere untersagt,
a) ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters Verkaufs-, Werbe- oder Personalgewinnungsmaßnahmen durchzuführen;
b) nicht genehmigte Werbematerialien zu verteilen;
c) den Ablauf der Veranstaltung erheblich zu stören oder den angemessenen Anweisungen des Veranstalters, des Betreibers des Veranstaltungsortes oder der von diesen eingesetzten Mitarbeiter nicht Folge zu leisten.
Ergänzend zu diesen Teilnahmebedingungen gilt die Hausordnung des jeweiligen Veranstaltungsortes. Diese kann unter events@frankfurt-holm.de angefragt werden.
Bei einem erheblichen oder wiederholten Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen, die geltende Hausordnung oder angemessene Anweisungen des Veranstalters beziehungsweise des Betreibers des Veranstaltungsortes kann der Veranstalter den Teilnehmer von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung ausschließen.
VIII. Ausschluss von Wettbewerbern
Sofern der Veranstalter nicht ausdrücklich eine Einladung oder Zustimmung erteilt hat, ist die Teilnahme Personen und Unternehmen nicht gestattet, die hinsichtlich der Entwicklung, Bereitstellung oder des Vertriebs von Softwareprodukten oder Dienstleistungen, die in unmittelbarem Wettbewerb zu den Produkten oder Dienstleistungen des Veranstalters stehen, in einem direkten Wettbewerbsverhältnis zum Veranstalter oder zu einem mit ihm verbundenen Unternehmen stehen.
Der Ausschluss gilt auch für gesetzliche Vertreter, Beschäftigte, Beauftragte und sonstige Personen, die im Namen oder überwiegend im Interesse eines solchen Wettbewerbers an der Veranstaltung teilnehmen.
Der Ausschluss gilt nicht für Unternehmen oder Personen, die vom Veranstalter ausdrücklich als Kunden, Partner, Sponsoren, Aussteller, Referenten oder Kooperationspartner eingeladen oder zugelassen wurden. Dies gilt auch dann, wenn sich einzelne Bereiche ihrer Geschäftstätigkeit mit der Geschäftstätigkeit des Veranstalters überschneiden.
Der Veranstalter ist berechtigt, eine Anmeldung abzulehnen oder eine bereits erteilte Anmeldebestätigung zu widerrufen, wenn konkrete und nachvollziehbare Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Teilnehmer oder das anmeldende Unternehmen unter Absatz 1 oder Absatz 2 fällt.
Wird ein Wettbewerbsverhältnis erst nach dem Einlass erkennbar, ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen. Der Teilnehmer kann aufgefordert werden, den Veranstaltungsort zu verlassen und ihm überlassene Einlassberechtigungen zurückzugeben.
IX. Foto-, Video- und Tonaufnahmen
Der Veranstalter oder von ihm beauftragte Dienstleister können während der Veranstaltung Foto-, Video- und Tonaufnahmen zum Zwecke der Veranstaltungsdokumentation, Berichterstattung, Öffentlichkeitsarbeit und Unternehmenskommunikation anfertigen.
Nähere Informationen zu den Verarbeitungszwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherdauern und Rechten der betroffenen Personen ergeben sich aus den Datenschutzhinweisen des Veranstalters, die unter https://www.riege.com/de/datenschutz abrufbar sind.
Die Teilnehmer werden in angemessener Weise darüber informiert, dass Foto-, Video- oder Tonaufnahmen angefertigt werden. Die Information kann insbesondere im Rahmen der Anmeldung, durch Hinweise am Veranstaltungsort oder durch eine entsprechende Kennzeichnung der eingesetzten Fotografen und Kamerateams erfolgen.
Teilnehmer, die nicht fotografiert oder aufgenommen werden möchten, sollen den Veranstalter oder das hierfür benannte Foto- beziehungsweise Kamerateam darauf hinweisen. Der Veranstalter wird angemessene organisatorische Maßnahmen treffen, um einem solchen Wunsch Rechnung zu tragen. Dies gilt insbesondere für Einzelaufnahmen und Aufnahmen, auf denen einzelne Personen hervorgehoben dargestellt werden.
Nah- und Einzelaufnahmen, Interviews, persönliche Erfahrungsberichte oder sonstige Aufnahmen, bei denen eine bestimmte Person gezielt im Mittelpunkt steht, können, soweit rechtlich erforderlich, von einer gesonderten Vereinbarung oder Einwilligung abhängig gemacht werden.
Die Teilnehmer dürfen ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters und, soweit erforderlich, des jeweiligen Referenten keine Ton- oder Videoaufnahmen von Vorträgen, Workshops oder sonstigen Veranstaltungsinhalten anfertigen.
X. Datenschutz
Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Anmeldung, Organisation und Durchführung der Veranstaltung, der Kommunikation mit den Teilnehmern, der Zugangskontrolle und der Teilnahme an der Veranstaltung nach Maßgabe des anwendbaren Datenschutzrechts.
Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus den Datenschutzhinweisen für die Veranstaltung, die unter https://www.riege.com/de/datenschutz abrufbar sind.
Personenbezogene Daten werden nicht für eigene Marketingzwecke an Veranstaltungspartner, Sponsoren oder andere Teilnehmer weitergegeben, sofern hierfür keine geeignete Rechtsgrundlage besteht und die betroffene Person nicht ordnungsgemäß über die Datenverarbeitung informiert wurde.
XI. Haftung
Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden, die durch ihn, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Der Veranstalter haftet ferner unbeschränkt für Schäden aus der vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch ihn, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung des Veranstalters auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Teilnahmevertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf.
Soweit keine Haftung nach den Absätzen 1 bis 3 besteht, ist die Haftung des Veranstalters für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
Die in dieser Ziffer geregelten Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten, Beauftragten und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
Der Veranstalter übernimmt keine Verpflichtung zur Verwahrung der von den Teilnehmern zur Veranstaltung mitgebrachten persönlichen Gegenstände. Die Haftung für den Verlust oder die Beschädigung persönlicher Gegenstände richtet sich nach den vorstehenden Regelungen dieser Ziffer.
XII. Geistiges Eigentum und Veranstaltungsinhalte
Präsentationen, Unterlagen, Softwarevorführungen, Bilder, Videos und sonstige Veranstaltungsinhalte können urheberrechtlich, markenrechtlich oder durch sonstige Rechte des geistigen Eigentums geschützt sein.
Durch die Teilnahme an der Veranstaltung werden dem Teilnehmer oder dem anmeldenden Unternehmen keine Rechte eingeräumt, Veranstaltungsinhalte zu vervielfältigen, zu veröffentlichen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen, kommerziell zu verwerten oder in sonstiger Weise zu nutzen. Unberührt bleiben Nutzungen, die aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen zulässig oder vom jeweiligen Rechteinhaber ausdrücklich gestattet sind.
Den Teilnehmern zur Verfügung gestellte Unterlagen dürfen für interne geschäftliche Zwecke des anmeldenden Unternehmens oder der anmeldenden Organisation genutzt werden, sofern bei der Bereitstellung nichts Abweichendes angegeben wird.
Produktplanungen, Roadmaps, Vorführungen oder sonstige Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet oder ausdrücklich als vertraulich bezeichnet werden, dürfen ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters weder Dritten offengelegt noch für Zwecke verwendet werden, die nicht im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zum Veranstalter stehen.
XIII. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für diese Teilnahmebedingungen und das Rechtsverhältnis im Zusammenhang mit der Anmeldung und Teilnahme an der Veranstaltung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ist das anmeldende Unternehmen oder die anmeldende Organisation Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, sind, soweit gesetzlich zulässig, für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Teilnahmevertrag oder der Veranstaltung ausschließlich die für den Sitz des Veranstalters zuständigen Gerichte zuständig.
XIV. Schlussbestimmungen
Individuelle Vereinbarungen zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer beziehungsweise dem anmeldenden Unternehmen oder der anmeldenden Organisation haben Vorrang vor diesen Teilnahmebedingungen.
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.